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   BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88   

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BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88 (https://dejure.org/1988,1971)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1988 - 4 StR 97/88 (https://dejure.org/1988,1971)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88 (https://dejure.org/1988,1971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung - Aussetzung - Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 309
  • StV 1988, 260
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88
    Wenn dies für sich allein auch kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so ist doch sorgfältig zu prüfen, ob die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob nicht damit die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 549/86

    Ergehen eines Schuldspruchs im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88
    Da im Sicherungsverfahren kein Schuldspruch ergeht, unterbleibt die Kennzeichnung der begangenen Anlaßtaten (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 549/86).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Unterbringung des Beschuldigten zur

    Auszug aus BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88
    Wenn dies für sich allein auch kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so ist doch sorgfältig zu prüfen, ob die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob nicht damit die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87).
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Als besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kommen auch Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer stationären Suchtbehandlung jedenfalls dann in Betracht, wenn die mit der Führungsaufsicht nach § 67b Abs. 2 StGB gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Angeklagte der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01, RuP 2002, 192; Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten nach § 68b StGB zu erteilenden Weisungen können aber - was bei der Entscheidung über die Frage der Vollstreckungsaussetzung zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2) - eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer die Gefahr weiterer Taten ausschließender, ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht.
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Angeklagten zu verdeutlichende Konsequenz, daß er bei Nichterfüllung der Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Angeklagte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR StGB § 67b I Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 309; vgl. auch Tröndle/Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20

    Fehlende Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Angesichts des für den Beschuldigten bestehenden Risikos eines Aussetzungswiderrufs liegt es nicht fern, dass bereits diese Maßnahmen geeignet sind, den geständigen und beginnend krankheitseinsichtigen Beschuldigten ausreichend für die regelmäßige Einnahme der Medikamente und für die störungsfreie - möglicherweise auch nur überbrückende - stationäre Therapie zu motivieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, NStZ 1988, 309, 310; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10, NStZ-RR 2011, 75, 76 f.; vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171, jeweils mwN).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Doch sind die damit gegebenen Kontroll- und Hilfsmöglichkeiten bei der Entscheidung zu berücksichtigen (BGH, Urt. vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76; BGHR StGB § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 22.08.1989 - 4 StR 434/89

    Kennzeichnung der begangenen Anlasstaten beim Schuldspruch im Sicherungsverfahren

    Da im Sicherungsverfahren kein Schuldspruch ergeht, unterbleibt die Kennzeichnung der begangenen Anlaßtaten (BGHR StGB § 67 b I besondere Umstände 2).
  • BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen

    Der Senat sieht davon ab, auch die zugehörigen Feststellungen aufzuheben, was nach der Entscheidung BGH NStZ 1988, 309 auch die Feststellungen zu den abgeurteilten Taten in Fortfall brächte.
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